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Beglaubigte Übersetzungen für Behörden und öffentliche Einrichtungen — FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen von Behördenmitarbeitern zu beglaubigten Übersetzungen: MwSt.-Rechnungen, Rahmenverträge, öffentliche Beschaffung, Bearbeitungszeiten.

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Stellt die Übersetzungsagentur MwSt.-Rechnungen aus?

Das Übersetzungsbüro 100 AT stellt für jeden Auftrag vollständige MwSt.-Rechnungen aus. Die Rechnung wird automatisch nach Abschluss des Auftrags erstellt.

Ja, das Übersetzungsbüro 100 AT stellt vollständige MwSt.-Rechnungen für alle beglaubigten Übersetzungsleistungen aus. Die Rechnung wird automatisch nach Abschluss des Auftrags erstellt und kann elektronisch (PDF) oder in Papierform versendet werden. Für regelmäßige institutionelle Kunden bieten wir außerdem Sammelrechnungen mit vereinbarten Zahlungszielen an.

Kann man einen Rahmenvertrag für die laufende Betreuung einer Behörde abschließen?

100 AT bietet Rahmenverträge für öffentliche Einrichtungen mit garantierten Fristen, festen Preisen und Sammelrechnungen.

Ja, wir bieten Rahmenverträge für Behörden und öffentliche Einrichtungen. Der Vertrag garantiert: feste Preise während der gesamten Laufzeit, priorisierte Bearbeitungszeiten, Verfügbarkeit von Übersetzern in allen erforderlichen Sprachen, Sammelrechnungen mit Zahlungsziel (14 oder 30 Tage). Rahmenverträge haben wir u. a. mit Standesämtern, Gerichten und Woiwodschaftsämtern.

Bearbeitet die Agentur öffentliche Aufträge (ZP)?

100 AT hat Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen gemäß dem polnischen Vergaberecht.

Ja, wir haben Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen gemäß dem polnischen Vergaberecht (Pzp). Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen bereit: Bescheinigungen, Versicherungspolicen, Referenzen von öffentlichen Institutionen. Wir nehmen an Verfahren sowohl unterhalb als auch oberhalb der gesetzlichen Schwelle teil.

Sind die Übersetzer in der Liste des Justizministeriums eingetragen?

Alle vereidigten Übersetzer, die mit 100 AT zusammenarbeiten, sind in der offiziellen Liste der vereidigten Übersetzer des polnischen Justizministeriums eingetragen.

Ja, alle unsere vereidigten Übersetzer stehen in der offiziellen Liste der vereidigten Übersetzer, die vom polnischen Justizministerium geführt wird. Jede Übersetzung trägt die Repertorium-Nummer, den Rundstempel des Übersetzers und seine Unterschrift. Die Liste kann auf der Website des Ministeriums geprüft werden: arch-bip.ms.gov.pl.

Wie kann man die Echtheit des Stempels eines vereidigten Übersetzers prüfen?

Der Stempel eines vereidigten Übersetzers enthält Name, Sprache und Listennummer des Justizministeriums. Die Echtheit kann auf der Website des Justizministeriums geprüft werden.

Der Stempel eines vereidigten Übersetzers ist rund und enthält: den vollständigen Namen des Übersetzers, die Übersetzungssprache und die Position auf der Liste der vereidigten Übersetzer des Justizministeriums. Um die Echtheit zu überprüfen, prüfen Sie die Angaben des Übersetzers im öffentlichen Register auf der Website des Justizministeriums (arch-bip.ms.gov.pl). Jede Übersetzung verfügt außerdem über eine Repertorium-Nummer, zu deren Pflege der Übersetzer verpflichtet ist.

Wie läuft die Beauftragung einer Übersetzung für eine Behörde ab?

Ablauf: (1) Dokumentenscan per E-Mail oder persönlich, (2) Angebot innerhalb von 30 Minuten, (3) Annahme, (4) Durchführung, (5) Abholung + MwSt.-Rechnung.

Die Beauftragung für eine Behörde läuft wie folgt ab: (1) Dokumentenscan an atjoanna@wa.onet.pl senden oder persönlich abgeben. (2) Angebot und Bearbeitungszeit innerhalb von 30 Minuten erhalten. (3) Bedingungen akzeptieren (E-Mail oder Telefon). (4) Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer im vereinbarten Zeitrahmen. (5) Abholung persönlich, Zustellung per Kurier oder Post + MwSt.-Rechnung.

Ist eine Kurierlieferung an die Behörde möglich?

100 AT bietet Zustellung per Kurier noch am selben Tag in Warschau und Postversand in ganz Polen.

Ja, wir liefern fertige Übersetzungen direkt an die Behörde. In Warschau nutzen wir einen Kurier — Lieferung am selben Tag ist möglich für Aufträge, die bis 14:00 angenommen wurden. Landesweit versenden wir per Einschreiben oder Kurier. Kurierzustellung in Warschau: 25 PLN, Einschreiben: 15 PLN.

Wie handhaben Sie große Aufträge mit vielen Dokumenten?

Bei Aufträgen über 20 Seiten bieten wir einen Mengenrabatt von 10–15 % sowie einen dedizierten Projektkoordinator.

Große Aufträge werden von einem dedizierten Projektkoordinator betreut, der Qualität und Termintreue sicherstellt. Für Aufträge über 20 Abrechnungsseiten bieten wir einen Mengenrabatt von 10–15 %. Bei hohem Volumen (z. B. eine monatliche Serie von Personenstandsdokumenten) organisieren wir ein Team mehrerer vereidigter Übersetzer, die parallel arbeiten, und verkürzen so die Bearbeitungszeit um bis zu 50 %.

Welche Sprachen unterstützt die Übersetzungsagentur?

100 AT bietet beglaubigte Übersetzungen in über 30 Sprachen an, darunter Englisch, Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen in über 30 Sprachen an. Am häufigsten: Englisch, Deutsch, Ukrainisch, Russisch, Französisch, Italienisch, Spanisch. Wir unterstützen auch: Tschechisch, Slowakisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch, Litauisch, Lettisch, Estnisch, Niederländisch, Schwedisch, Norwegisch, Dänisch, Finnisch, Portugiesisch, Griechisch, Türkisch, Arabisch, Chinesisch, Koreanisch, Japanisch und Vietnamesisch.

Übersetzen Sie Dokumente aus GUS-Ländern (Ukraine, Russland, Belarus)?

Dokumente aus GUS-Ländern machen über 40 % der Aufträge von 100 AT aus. Wir kennen die Formate ukrainischer, russischer und belarussischer Personenstandsdokumente sehr gut.

Ja, CIS-Länderdokumente sind unsere Hauptspezialisierung – sie machen über 40 % aller Bestellungen aus. Mit den Formaten von Personenstandsdokumenten aus der Ukraine, Russland und Weißrussland sind wir bestens vertraut. Wir übersetzen: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Schulzeugnisse, Diplome, Strafregisterauszüge, Gerichtsdokumente. Wir unterstützen Sie auch bei der Übersetzung von Apostillen für Dokumente aus diesen Ländern.

Wie kurz ist die Mindestbearbeitungszeit für einen großen Auftrag?

Mindestfristen: bis 5 Seiten — am selben Tag, 5–20 Seiten — 1–2 Werktage, über 20 Seiten — individuell (typisch 3–5 Werktage).

Die Bearbeitungszeit hängt vom Auftragsumfang ab: bis 5 Abrechnungsseiten — Fertigstellung am selben Tag (Dokumente bis 10:00 Uhr), 5–20 Seiten — 1–2 Werktage, über 20 Seiten — individuell (typisch 3–5 Werktage). Bei zeitkritischen Aufträgen setzen wir mehrere Übersetzer gleichzeitig ein, um auch bei großen Volumina enge Fristen einzuhalten.

Bieten Sie Rabatte für öffentliche Einrichtungen an?

Öffentliche Einrichtungen erhalten Mengenrabatte von 10–15 % sowie Sondertarife im Rahmen von Rahmenverträgen.

Ja, wir bieten öffentlichen Einrichtungen bei regelmäßiger Zusammenarbeit Mengenrabatte von 10–15 %. Im Rahmen von Rahmenverträgen erstellen wir individuelle Preislisten, die die Besonderheiten und das Bestellvolumen der jeweiligen Institution berücksichtigen. Zusätzlich gewähren wir bei Aufträgen über 50 Abrechnungsseiten pro Monat einen weiteren Rabatt von 5 %.

Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung von Gerichtsunterlagen?

Beglaubigte Übersetzung von Gerichtsunterlagen: ab 50 PLN pro Seite (häufige Sprachen) bis 90 PLN (seltene Sprachen). Gerichtsunterlagen sind oft umfangreicher als Standarddokumente.

Die Preise für beglaubigte Übersetzungen von Gerichtsunterlagen beginnen bei 50 PLN pro Abrechnungsseite (häufige Sprachen: Englisch, Deutsch) und reichen bis 90 PLN für seltene Sprachen. Gerichtsunterlagen (Urteile, Beschlüsse, notarielle Urkunden, Vollmachten) sind in der Regel umfangreicher und erfordern spezielle juristische Terminologie. Wir erstellen ein Angebot nach Prüfung der Unterlagen.

Welche Dokumente übersetzen Sie am häufigsten für Staatsanwaltschaften?

Für Staatsanwaltschaften übersetzen wir Strafakten, Verhörprotokolle, Rechtshilfeersuchen (MLA), Europäische Haftbefehle (EAW), Europol- und Interpol-Dokumente sowie Korrespondenz im Rahmen der internationalen Rechtshilfe.

Für Staatsanwaltschaften bieten wir beglaubigte Übersetzungen von: Strafakten und Beweismaterial, Verhörprotokollen von Zeugen und Verdächtigen, Rechtshilfeersuchen (MLA), Europäischen Haftbefehlen (EAW), Europol-, Interpol- und Eurojust-Dokumenten, Entscheidungen zur Einleitung/Einstellung von Verfahren, Anklagen in grenzüberschreitenden Fällen, Korrespondenz mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Wir verstehen die strafverfolgungsspezifische Terminologie und wahren absolute Vertraulichkeit – alle Dokumente werden als vertraulich behandelt.

Wie stellen Sie die Vertraulichkeit von Unterlagen aus staatsanwaltschaftlichen Verfahren sicher?

Beeidigte Übersetzer sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. 100 AT setzt zusätzliche Schutzmaßnahmen ein: verschlüsselte Datenübertragung, Protokolle über den Dokumentenerhalt und eingeschränkten Zugang zu den Fallunterlagen.

Beeidigte Übersetzer unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (Art. 14 der Berufsordnung für vereidigte Übersetzer). Darüber hinaus implementieren wir bei 100 AT: verschlüsselte Dokumentenübertragung (verschlüsselte E-Mail oder sicheres Portal), Dokumentenempfangs- und -übergabeprotokolle, benannte Übersetzerzuweisung pro Fall mit eingeschränktem Zugriff, physische Vernichtung von Kopien nach Auftragsabschluss (auf Anfrage). Für Aufträge mit höherem Risiko bieten wir eine zusätzliche NDA-Vertraulichkeitsklausel an. Unsere langjährige Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaften bestätigt unsere Sicherheitsstandards.

Kann ein vereidigter Dolmetscher an einer Vernehmung in der Staatsanwaltschaft teilnehmen?

Die vereidigten Dolmetscher von 100 AT nehmen regelmäßig an Vernehmungen und Verfahrenshandlungen in den Staatsanwaltschaften in Warschau und Umgebung teil. Preis: ab 150 PLN/Stunde.

Ja, unsere vereidigten Dolmetscher nehmen regelmäßig an Anhörungen, Verfahrenshandlungen und Sitzungen in Staatsanwaltschaften in der gesamten Woiwodschaft Masowien teil. Wir bieten: Konsekutivdolmetschen bei Anhörungen von Verdächtigen und Zeugen, Dolmetschen bei Konfrontationen und Aufstellungen, Teilnahme an Verhandlungen mit Ausländern, Dolmetschen bei Entscheidungen mit fremdsprachigen Parteien. Preis ab 150 PLN/Stunde (mindestens 2 Stunden). Notfallbetreuung möglich (innerhalb von 4 Stunden nach Anfrage) mit einem Zuschlag von 50 %. Mindestens 24 Stunden im Voraus buchen (Standardmodus).

Wo befindet sich das Übersetzungsbüro 100 AT in Warschau?

Das Übersetzungsbüro 100 AT befindet sich in der ul. Targowa 15, Apt. 97, 03-727 Warschau (Stadtteil Praga Północ), in der Nähe der Metrostation Dworzec Wileński.

Unser Büro befindet sich in der ul. Targowa 15, Apt. 97, 03-727 Warschau, Stadtteil Praga Północ. Anfahrt: Metrostation Dworzec Wileński (5 Min. Fußweg), Straßenbahnen und Busse in der ul. Targowa. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9:00–18:00 Uhr. Parkmöglichkeiten in der Nähe. Für Behörden aus weiter entfernten Stadtteilen bieten wir Kurierabholung an.

Ist ein Vor-Ort-Dolmetschen in der Behörde möglich?

100 AT bietet Vor-Ort-Dolmetschdienste durch vereidigte Dolmetscher in Behörden und Gerichten in Warschau an. Preis: ab 150 PLN/Stunde.

Ja, wir bieten Vor-Ort-Dolmetschen an — sowohl konsekutiv als auch flüsternd. Ein vereidigter Dolmetscher kann persönlich bei einer Behörde, einem Gericht oder einem Termin anwesend sein. Mindestpreis 150 PLN für die erste Stunde, jede weitere Stunde ab 100 PLN. Fahrtkosten kommen hinzu. Mindestvorlauf 24 Stunden.

Standesamt (USC) Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden 1–5 Seiten / Auftrag 1–2 Werktage MwSt.-Rechnung, Rahmenvertrag
Bezirks- / Regionalgericht Urteile, Beschlüsse, Vollmachten, notarielle Urkunden 5–50 Seiten / Auftrag 2–5 Werktage MwSt.-Rechnung, öffentliche Aufträge
Bezirks- / Regionalstaatsanwaltschaft Strafakten, Verhörprotokolle, EAW, MLA-Anträge 5–100 Seiten / Auftrag 1–5 Werktage MwSt.-Rechnung, Rahmenvertrag, ZP
Woiwodschaftsamt Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnisse 2–10 Seiten / Auftrag 1–3 Werktage MwSt.-Rechnung, Rahmenvertrag
Finanzamt Steuerbescheinigungen, Finanzberichte 3–20 Seiten / Auftrag 2–5 Werktage MwSt.-Rechnung
Sozialversicherungsanstalt (ZUS) Beschäftigungsbescheinigungen, Versicherungsunterlagen 1–5 Seiten / Auftrag 1–2 Werktage MwSt.-Rechnung
Stadt- / Gemeindeverwaltung Bescheinigungen, Erklärungen, Verwaltungsentscheidungen 1–10 Seiten / Auftrag 1–3 Werktage MwSt.-Rechnung, öffentliche Aufträge