Eine beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde ist für grenzüberschreitende Erbschaftsverfahren, die Rückführung des Leichnams, die Beantragung ausländischer Hinterbliebenenrenten und die Abmeldung des Verstorbenen aus ausländischen Zivil-, Versicherungs- und Bankunterlagen erforderlich.

Wann benötigen Sie eine Übersetzung der Sterbeurkunde?

Häufigste Fälle: Erbschaftsverfahren im Ausland, internationaler Leichentransport, Hinterbliebenenrentenansprüche ausländischer Versicherungsträger, Abmeldung aus ausländischen Zivil- und Bankregistern.

Standesämter stellen Sterbeurkunden in Kurz- und Vollform aus. Bei ausländischen Erbschaftsverfahren ist in der Regel die vollständige Kopie mit beglaubigter Übersetzung erforderlich.

Wie viel kostet es?

Kurzform der Sterbeurkunde: 50–80 PLN. Vollversion: 100–150 PLN. Aus Ukrainisch oder Russisch: 130 PLN. Bearbeitungszeit: 1–2 Werktage (Standard).

Welche zusätzlichen Dokumente werden möglicherweise benötigt?

Für eine grenzüberschreitende Erbschaft benötigen Sie möglicherweise außerdem: eine beglaubigte Übersetzung eines Testaments, eine Übersetzung eines Urteils des Erbgerichts und eine Apostille auf der Sterbeurkunde.

Wir helfen bei der Zusammenstellung des gesamten Dokumentenpakets, das für internationale Erbverfahren erforderlich ist.